Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ladigo Ferienwohnungen“

Vermieter: Regina Lange, Dr.-Pfaffendorf-Weg 7, 38642 Goslar

1. Anreise / Abreise

Die Anreise ist täglich ab 15.00 Uhr möglich.  Die Abreise muss am Abreisetag bis

spätestens 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben. Die Reglung für Haustiere betrifft nur die Ferienwohnung Ladigo – Good Life. In der Ferienwohnung Ladigo – Happiness und Ladigo – Kleines Glück sind keine Haustiere gestattet.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine

Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen

nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird

30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen

nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als

Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Wasser, Energie, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns

entstandenen Schadens verpflichtet:

Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Anreise wird dem Mieter eine Erstattung in Höhe von 100% gewährleistet. Darüber hinaus ist der volle Betrag zu zahlen. Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge

werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienobjekt, Inventar und

Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am

Ferienobjekt und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies

unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur

Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind

ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen

des Ferienobjektes bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz

ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung

beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in

die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den

Küchenschränken zu lagern.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen

Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht

werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des

Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und

Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder

unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für

Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei

der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte

ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige

Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die

100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der

Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig

sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein

oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame

Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem

Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

*360° Rundgänge